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14 B 1234/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-27, 14 B 1234/22
14 B 1234/22Verwaltungsgericht27.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-27
Aktenzeichen: 14 B 1234/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0227.14B1234.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 5.000,- € festgesetzt.
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