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4 E 170/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-22, 4 E 170/22
4 E 170/22Verwaltungsgericht22.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-22
Aktenzeichen: 4 E 170/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0322.4E170.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 31.1.2022 aufgehoben. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Kläger und der Beklagte tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen.
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