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2 A 2409/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 2 A 2409/22
2 A 2409/22Verwaltungsgericht02.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 2 A 2409/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.2A2409.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen – als Gesamtschuldner – die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,- Euro festgesetzt.
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