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4 E 373/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 4 E 373/23
4 E 373/23Verwaltungsgericht02.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 4 E 373/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.4E373.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 13.3.2023 ‒ 4 E 218/23 ‒ wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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