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1 B 1223/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-17, 1 B 1223/22
1 B 1223/22Verwaltungsgericht17.05.2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 1 B 1223/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0517.1B1223.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 7. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre etwaigen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 21.059,85 Euro festgesetzt.
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