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6 B 182/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-17, 6 B 182/23
6 B 182/23Verwaltungsgericht17.05.2023
Mangels Anordnungsgrunds erfolglose Beschwerde eines Regierungsbaurats in einem Stellenbesetzungsverfahren, bei dem mehr Beförderungsstellen zur Verfügung stehen, als der Dienstherr nach Durchführung des Auswahlverfahrens besetzen will, und die weitere Besetzung der freigebliebenen Stellen allein vom Erreichen eines bestimmten Notenwerts im Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung abhängt.
Entscheidungsdatum: 2023-05-17
Aktenzeichen: 6 B 182/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0517.6B182.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Mangels Anordnungsgrunds erfolglose Beschwerde eines Regierungsbaurats in einem Stellenbesetzungsverfahren, bei dem mehr Beförderungsstellen zur Verfügung stehen, als der Dienstherr nach Durchführung des Auswahlverfahrens besetzen will, und die weitere Besetzung der freigebliebenen Stellen allein vom Erreichen eines bestimmten Notenwerts im Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung abhängt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
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