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6 A 383/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-01, 6 A 383/20
6 A 383/20Verwaltungsgericht01.06.2023
Erfolglose Berufung eines ehemaligen Kommissaranwärters, dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe das beklagte Land abgelehnt hat.
Entscheidungsdatum: 2023-06-01
Aktenzeichen: 6 A 383/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0601.6A383.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; LPVG § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Erfolglose Berufung eines ehemaligen Kommissaranwärters, dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe das beklagte Land abgelehnt hat.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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