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1 B 165/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-22, 1 B 165/23
1 B 165/23Verwaltungsgericht22.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-22
Aktenzeichen: 1 B 165/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0622.1B165.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre etwaigen außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerde-verfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf die Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.
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