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18 B 285/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-29, 18 B 285/23
18 B 285/23Verwaltungsgericht29.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-29
Aktenzeichen: 18 B 285/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0629.18B285.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtschutzes in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 8. März 2023 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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