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6 B 367/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-20, 6 B 367/23
6 B 367/23Verwaltungsgericht20.07.2023
Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters, dem die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 6 B 367/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0720.6B367.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §22 Abs. 4; StudO-BA Teil A §10; StudO-BA Teil A §13 Abs. 2 Satz 4; VAPPol II Bachelor §8 Abs. 3 S 2
Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Kommissaranwärters, dem die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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