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6 B 535/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-20, 6 B 535/23
6 B 535/23Verwaltungsgericht20.07.2023
Erfolglose Beschwerde einer ehemaligen Kommissaranwärterin, der die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.
Entscheidungsdatum: 2023-07-20
Aktenzeichen: 6 B 535/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0720.6B535.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §22 Abs. 4; StudO-BA Teil A §10; StudO-BA Teil A §13 Abs. 2 S 4; VAPPol II Bachelor §8 Abs. 3 S 2
Erfolglose Beschwerde einer ehemaligen Kommissaranwärterin, der die im Wege einstweiligen Rechtsschutzes begehrte vorläufige Zulassung zur Wiederholungsprüfung versagt worden war.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Instanzen.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt.
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