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15 E 70/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-07-31, 15 E 70/22
15 E 70/22Verwaltungsgericht31.07.2023
Bei einem isolierten Prozesskostenhilfeverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
Entscheidungsdatum: 2023-07-31
Aktenzeichen: 15 E 70/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0731.15E70.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: ZPO § 114 Abs. 1; VwGO § 166 Abs. 1 Satz 1
Bei einem isolierten Prozesskostenhilfeverfahren ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Etwaige Kosten des Antragsgegners werden nicht erstattet.
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