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4 E 399/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-04, 4 E 399/23
4 E 399/23Verwaltungsgericht04.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-04
Aktenzeichen: 4 E 399/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0804.4E399.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für ein noch anzustrengendes erstinstanzliches Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 29.3.2023 ‒ 4 E 5/23 ‒ wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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