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12 E 492/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-08-29, 12 E 492/23
12 E 492/23Verwaltungsgericht29.08.2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-29
Aktenzeichen: 12 E 492/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0829.12E492.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.
Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q. aus G. beigeordnet, soweit die Klage auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung gegen den Beklagten zu 2. gerichtet ist.
Im Übrigen (hinsichtlich des gegenüber der Beklagten zu 1. geltend gemachten Anspruchs) wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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