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4 B 547/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-14, 4 B 547/23
4 B 547/23Verwaltungsgericht14.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-14
Aktenzeichen: 4 B 547/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0914.4B547.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 22.5.2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 9.199,34 Euro festgesetzt.
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