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7 A 2329/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-28, 7 A 2329/22
7 A 2329/22Verwaltungsgericht28.09.2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 7 A 2329/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0928.7A2329.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.
Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 13.750,00 Euro festgesetzt.
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