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12 A 1484/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-07, 12 A 1484/23
12 A 1484/23Verwaltungsgericht07.12.2023
Ein Rechtsanwalt, der in eigener Angelegenheit Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen nach § 55d Satz 1 VwGO verpflichtet, wenn er gegenüber dem Gericht ausdrücklich als Rechtsanwalt auftritt.
Entscheidungsdatum: 2023-12-07
Aktenzeichen: 12 A 1484/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1207.12A1484.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Normen: VwGO § 55a; VwGO § 55d; ERVV § 2
Ein Rechtsanwalt, der in eigener Angelegenheit Klage vor dem Verwaltungsgericht erhebt, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen nach § 55d Satz 1 VwGO verpflichtet, wenn er gegenüber dem Gericht ausdrücklich als Rechtsanwalt auftritt.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.
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