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6 A 1867/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-16, 6 A 1867/22
6 A 1867/22Verwaltungsgericht16.01.2024
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommune mit dem Ziel der Anerkennung von Arbeitsstunden, die ein Hauptbrandmeister (regelmäßig) über die unionsrechtliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden im Siebentageszeitraum hinaus geleistet hat, als rechtmäßige Mehrarbeit.
Entscheidungsdatum: 2024-01-16
Aktenzeichen: 6 A 1867/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0116.6A1867.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; RL 2003/88/EG Art. 6 Buchst. b)
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommune mit dem Ziel der Anerkennung von Arbeitsstunden, die ein Hauptbrandmeister (regelmäßig) über die unionsrechtliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden im Siebentageszeitraum hinaus geleistet hat, als rechtmäßige Mehrarbeit.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.548,99 Euro festgesetzt.
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