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4 B 43/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-22, 4 B 43/24
4 B 43/24Verwaltungsgericht22.01.2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 4 B 43/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0122.4B43.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Gesuch des Antragstellers, Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. T., Richterin am Oberverwaltungsgericht Z. und Richter am Oberverwaltungsgericht K. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.
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