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6 B 10/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-22, 6 B 10/24
6 B 10/24Verwaltungsgericht22.02.2024
Aufgrund einer begründeten Anhörungsrüge fortgeführtes, aber ohne Erfolg gebliebenes Beschwerdeverfahren, in dem eine Studienrätin die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, dessen einzige Bewerberin sie zwar ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.
Entscheidungsdatum: 2024-02-22
Aktenzeichen: 6 B 10/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0222.6B10.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 19 Abs. 4; LVO NRW § 7 Abs. 1 Satz 1
Aufgrund einer begründeten Anhörungsrüge fortgeführtes, aber ohne Erfolg gebliebenes Beschwerdeverfahren, in dem eine Studienrätin die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, dessen einzige Bewerberin sie zwar ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.
Der Beschluss vom 14.2.2024 wird aufrechterhalten.
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