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1 B 1158/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-29, 1 B 1158/23
1 B 1158/23Verwaltungsgericht29.02.2024
Besetzung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsdatum: 2024-02-29
Aktenzeichen: 1 B 1158/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0229.1B1158.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Normen: ZustVO JM § 7 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a; LBG NRW § 2 Abs. 3; LBG NRW § 2 Abs. 4 Halbsatz 1
Besetzung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 34.059,60 Euro festgesetzt.
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