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4 E 197/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-19, 4 E 197/24
4 E 197/24Verwaltungsgericht19.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-19
Aktenzeichen: 4 E 197/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0319.4E197.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Senats vom 22.2.2024 ‒ 4 E 50/24 ‒ wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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