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12 E 758/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-22, 12 E 758/23
12 E 758/23Verwaltungsgericht22.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-22
Aktenzeichen: 12 E 758/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0322.12E758.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.
Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und die Sozietät Rechtsanwälte Q., Dr. E. & Partner aus B. beigeordnet, soweit die Klage die Frage der Ersatzpflicht des Klägers hinsichtlich der in der Zeit vom 1. November 2021 bis 31. Januar 2022 erhaltenen Unterhaltsvorschussleistungen betrifft.
Im Übrigen (hinsichtlich des Zeitraums vom 19. September 2021 bis 31. Oktober 2021) wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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