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6 B 126/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-21, 6 B 126/24
6 B 126/24Verwaltungsgericht21.06.2024
Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Entscheidungsdatum: 2024-06-21
Aktenzeichen: 6 B 126/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0621.6B126.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Studienrats in einem Stellenbesetzungsverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.
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