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6 A 2163/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-08-19, 6 A 2163/21
6 A 2163/21Verwaltungsgericht19.08.2024
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Beförderung, dienstliche Beurteilung und Bewährungsfeststellung gerichteten Anträge gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2024-08-19
Aktenzeichen: 6 A 2163/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0819.6A2163.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 5; LBG NRW § 19 Abs. 3; LVO NRW § 7 Abs. 4
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer zurruhegesetzten Studienrätin, deren Klage auf die erneute Entscheidung über ihre auf Beförderung, dienstliche Beurteilung und Bewährungsfeststellung gerichteten Anträge gerichtet ist.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.
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