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1 B 520/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-03, 1 B 520/24
1 B 520/24Verwaltungsgericht03.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-03
Aktenzeichen: 1 B 520/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0903.1B520.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Das Verfahren erster und zweiter Instanz wird in dem Umfang, in dem es Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden ist (Rüge der Auswahlentscheidung zugunsten der erstinstanzlich Beigeladenen zu 2. und 3.), eingestellt.
Die Sach- und Kostenentscheidung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Mai 2024 – 13 L 1231/23 – ist, soweit sie Gegenstand des Beschwerdeverfahrens geworden ist, wirkungslos.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 19.173,25 Euro festgesetzt.
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