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2 D 107/23.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-10-01, 2 D 107/23.NE
2 D 107/23.NEVerwaltungsgericht01.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-01
Aktenzeichen: 2 D 107/23.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1001.2D107.23NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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