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6 B 676/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-05, 6 B 676/24
6 B 676/24Verwaltungsgericht05.11.2024
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs wegen fehlerhaften Prüfungsverfahrens gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2024-11-05
Aktenzeichen: 6 B 676/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1105.6B676.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO §146; Grundordnung HSPV §18a Abs. 2
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs wegen fehlerhaften Prüfungsverfahrens gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 7.000 Euro festgesetzt.
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