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7 A 75/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-06, 7 A 75/23
7 A 75/23Verwaltungsgericht06.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-06
Aktenzeichen: 7 A 75/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1106.7A75.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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