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2 D 6/24.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-07, 2 D 6/24.NE
2 D 6/24.NEVerwaltungsgericht07.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-07
Aktenzeichen: 2 D 6/24.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1107.2D6.24NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Normenkontrollantrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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