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17 B 655/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-12, 17 B 655/24
17 B 655/24Verwaltungsgericht12.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-12
Aktenzeichen: 17 B 655/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1112.17B655.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Senat
Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird aufgehoben.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 16 K 5335/23 VG Gelsenkirchen gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 31. Oktober 2023 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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