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31 A 1268/21.O•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-27, 31 A 1268/21.O
31 A 1268/21.OVerwaltungsgericht27.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-27
Aktenzeichen: 31 A 1268/21.O
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1127.31A1268.21O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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