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6 B 898/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-11-27, 6 B 898/24
6 B 898/24Verwaltungsgericht27.11.2024
Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, der die Rückumsetzung auf seinen bisherigen Dienstposten im Wege der einstweiligen Anordnung begehrt hat.
Entscheidungsdatum: 2024-11-27
Aktenzeichen: 6 B 898/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1127.6B898.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO §123
Erfolglose Beschwerde eines Hauptbrandmeisters, der die Rückumsetzung auf seinen bisherigen Dienstposten im Wege der einstweiligen Anordnung begehrt hat.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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