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13 E 664/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-04, 13 E 664/24
13 E 664/24Verwaltungsgericht04.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: 13 E 664/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1204.13E664.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen mit Beschluss vom 26. September 2024 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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