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13 B 179/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-20, 13 B 179/24
13 B 179/24Verwaltungsgericht20.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: 13 B 179/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1220.13B179.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2024 teilweise geändert.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (29 K 9316/23) gegen die Ordnungsverfügungen des Antragsgegners vom 30. November 2023 wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens beider Instanzen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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