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13 B 1437/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-20, 13 B 1437/23
13 B 1437/23Verwaltungsgericht20.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-20
Aktenzeichen: 13 B 1437/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0120.13B1437.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 8. Dezember 2023 teilweise geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Minden 7 K 2682/23 gegen Ziffer 3 der Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 21. September 2023 wird angeordnet.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens wird aufrechterhalten.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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