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7 D 51/23.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-22, 7 D 51/23.NE
7 D 51/23.NEVerwaltungsgericht22.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-22
Aktenzeichen: 7 D 51/23.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0122.7D51.23NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kostenschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kostengläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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