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4 A 870/16.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-28, 4 A 870/16.A
4 A 870/16.AVerwaltungsgericht28.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-28
Aktenzeichen: 4 A 870/16.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0128.4A870.16A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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