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6 A 5/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-05, 6 A 5/23
6 A 5/23Verwaltungsgericht05.02.2025
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.
Entscheidungsdatum: 2025-02-05
Aktenzeichen: 6 A 5/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0205.6A5.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 4
Erfolgloser Zulassungsantrag einer Kommissaranwärterin, die sich mit ihrer Klage gegen die Feststellung des letztmaligen Nichtbestehens einer Prüfung wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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