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6 A 595/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-11, 6 A 595/23
6 A 595/23Verwaltungsgericht11.02.2025
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.
Entscheidungsdatum: 2025-02-11
Aktenzeichen: 6 A 595/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0211.6A595.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; LVOPol § 3 Abs. 1 Nr. 2
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
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