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6 E 291/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-19, 6 E 291/24
6 E 291/24Verwaltungsgericht19.02.2025
Zum Anfallen einer Erledigungsgebühr in einem auf Verpflichtung zur Reaktivierung gerichteten Klageverfahren, wenn die Reaktivierung aufgrund eines späteren weiteren Antrags in einem parallel angestrengten Verwaltungsverfahren erfolgt.
Entscheidungsdatum: 2025-02-19
Aktenzeichen: 6 E 291/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0219.6E291.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 165; RVG § 2 Abs. 2; RVG-VV Nr. 1002
Zum Anfallen einer Erledigungsgebühr in einem auf Verpflichtung zur Reaktivierung gerichteten Klageverfahren, wenn die Reaktivierung aufgrund eines späteren weiteren Antrags in einem parallel angestrengten Verwaltungsverfahren erfolgt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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