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8 B 730/24.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-07, 8 B 730/24.NE
8 B 730/24.NEVerwaltungsgericht07.03.2025
Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan.
Entscheidungsdatum: 2025-03-07
Aktenzeichen: 8 B 730/24.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0307.8B730.24NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Normen: BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; BauGB § 245e; BauGB § 249 Abs. 1; BauGB § 249 Abs. 2; BauGB § 249 Abs. 10; WindBG § 5; VwGO § 47 Abs. 1; VwGO § 47 Abs. 6
Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen die Ausschlusswirkung einer Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen in einem Flächennutzungsplan.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.
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