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6 B 1160/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-27, 6 B 1160/24
6 B 1160/24Verwaltungsgericht27.03.2025
Erfolglose Beschwerde einer Grundschullehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung wendet.
Entscheidungsdatum: 2025-03-27
Aktenzeichen: 6 B 1160/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0327.6B1160.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 80 Abs. 5; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 2; BeamtStG § 26 Abs. 2; BeamtStG § 28 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde einer Grundschullehrerin, die sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender gesundheitlicher Eignung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.000 Euro festgesetzt.
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