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13 B 729/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-16, 13 B 729/24
13 B 729/24Verwaltungsgericht16.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-16
Aktenzeichen: 13 B 729/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0416.13B729.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 15. Juli 2024 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Minden 7 K 1574/24 gegen Ziff. 1 und 3 der Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 27. Mai 2024 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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