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6 B 1027/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-05-21, 6 B 1027/24
6 B 1027/24Verwaltungsgericht21.05.2025
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der die Übertragung eines Dienstpostens an einen Konkurrenten verhindern will.
Entscheidungsdatum: 2025-05-21
Aktenzeichen: 6 B 1027/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0521.6B1027.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6 Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der die Übertragung eines Dienstpostens an einen Konkurrenten verhindern will.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 2.500 Euro festgesetzt.
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