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6 E 310/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-06, 6 E 310/24
6 E 310/24Verwaltungsgericht06.06.2025
Erfolglose Beschwerde in einem Vollstreckungsverfahren. Ein Beamter kann die nach seiner Auffassung beim Lohnsteuerabzug unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge regelmäßig nicht erfolgreich mit einer Vergütungsklage geltend machen, sondern ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt.
Entscheidungsdatum: 2025-06-06
Aktenzeichen: 6 E 310/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0606.6E310.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 146 Abs. 1; EStG § 24 Nr. 1a; EStG § 38 Abs. 3
Erfolglose Beschwerde in einem Vollstreckungsverfahren.
Ein Beamter kann die nach seiner Auffassung beim Lohnsteuerabzug unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge regelmäßig nicht erfolgreich mit einer Vergütungsklage geltend machen, sondern ist auf die steuerrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt.
Die Beschwerde wird auf Kosten der Vollstreckungsgläubigerin zurückgewiesen.
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