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5 B 131/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-06-10, 5 B 131/24
5 B 131/24Verwaltungsgericht10.06.2025
Entscheidungsdatum: 2025-06-10
Aktenzeichen: 5 B 131/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0610.5B131.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten dieses hinsichtlich der im Schriftsatz vom 4. März 2024 genannten Anträge zu 4. und 5. übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Beschwerde hinsichtlich der Anträge zu 1. bis 3. verworfen und hinsichtlich des Antrags zu 7. zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerinnen zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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