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7 B 434/25.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-03, 7 B 434/25.AK
7 B 434/25.AKVerwaltungsgericht03.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-03
Aktenzeichen: 7 B 434/25.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0703.7B434.25AK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 7 D 229/25.AK gegen den Genehmigungsbescheid vom 26.9.2024 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Antragsgegners vom 22.5.2025 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 15.000 Euro festgesetzt.
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