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6 B 410/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-10, 6 B 410/25
6 B 410/25Verwaltungsgericht10.07.2025
Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.
Entscheidungsdatum: 2025-07-10
Aktenzeichen: 6 B 410/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0710.6B410.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123
Erfolglose Beschwerde eines Städtischen Oberverwaltungsrats, der sich in einem Konkurrentenstreitverfahren dagegen wehrt, dass er wegen Nichterfüllung eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bereits in einem ersten Auswahlschritt aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen worden ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 25.000,00 Euro festgesetzt.
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