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31 B 496/25.O•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-07-16, 31 B 496/25.O
31 B 496/25.OVerwaltungsgericht16.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-16
Aktenzeichen: 31 B 496/25.O
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0716.31B496.25O.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Antrag, die unter dem 31. Januar 2025 angeordnete Einbehaltung von Dienstbezügen des Antragstellers auszusetzen, wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
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